Fenster
Türen
Montagetechnik

Ihr Bausachverständiger aus Niedersachsen

 

  • Verbandsgeprüfter Bausachverständiger
  • Geprüfter Industriemeister/Metalltechnik
  • Ausgebildeter Bauschlosser/Metallbauer

 

Durch meine über 35-jährige Berufserfahrung im technischen Vertrieb der Fensterbranche, sowie deren Montageplanung verfüge ich über fundierte Fachkenntnisse.

Mein Wirkungskreis ist der gesamte norddeutsche Raum.

Torsten Gerdts

Qualifikationen

Seit 2021 bin ich verbandsgeprüfter Bausachverständiger, mit der Spezialisierung auf:

  • Fenster
  • Türen
  • Montagetechnik

 

Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung in der technischen Fensterbrache und der hohen Nachfrage nach Fachexperten bin ich seinerzeit diesen Schritt gegangen.
Bei den derzeitigen Fensterelementen handelt es sich um sehr komplexe Bauteile.
Es sind nicht nur die großen Abmessungen, sondern auch das enorme Gewicht, welches im Wandel der Zeit stetig zugenommen hat.

Ferner werden immer höhere Anforderungen an das Fenster gestellt wie:

Wärmeschutz, Einbruchschutz, Schallschutz, Sonnenschutz und der Standsicherheit.
Auch der Anteil farblich beschichteter Fensterelemente wächst stetig, was eine solare Aufheizung zur Folge hat, die man planerisch nicht unberücksichtigt lassen darf.
Eine Vielzahl von Normen und Montagerichtlinien müssen derzeit ebenso berücksichtigt werden. Die rasante Weiterentwicklung von Baustoffen und Montagetechniken stehen leider dem stetig zunehmenden Fachkräftemangel entgegen.
Wird das Fenster also nicht fachgerecht (nach dem Stand, anerkannter Technik) im Baukörper integriert sind Probleme bereits vorprogrammiert.

Gerne biete ich Ihnen meine Dienstleistung an.

Leistungen

Baubegleitende Qualitätskontrolle (BBQK) ist eine

unabhängige Überprüfung der Bauausführung durch mich als Bausachverständiger während des gesamten Bauprozesses. Baumängel werden so frühzeitig erkannt und behoben, dadurch ist die Bauqualität gesichert. Außerplanmäßige Kosten und Bauverzögerungen werden somit vermeiden. Als Fachexperte inspiziere ich wichtige Bauphasen wie:

  • Sichtkontrolle des Baukörpers
  • Abstimmung der detaillierten Montageplanung mit dem Fachunternehmen
  • Prüfung aller Nachweise und Zertifikate
  • Protokollierung der Bauabnahme

Als Bausachverständiger dokumentiere ich den Fortschritt sowie Mängel, um sicherzustellen, dass die Arbeiten vertragsgemäß und nach dem „Stand, anerkannter Technik“ erfolgt

Ziele und Vorteile:

  • Mängelprävention: Verhindert versteckte Mängel und teure Nachbesserungen nach der Fertigstellung.
  • Qualitätssicherung: Stellt sicher, dass alle Gewerke fachgerecht und dem „Stand, anerkannter Technik“ entsprechend ausgeführt werden.
  • Kosten- und Zeitersparnis: Reduziert das Risiko von Mehrkosten und Verzögerungen.
  • Rechtssicherheit: Schafft eine lückenlose Dokumentation für den Fall von Streitigkeiten. 

Honorar
In Anlehnung an:
JVEG (Justizvergütungs-u. Entschädigungsgesetz)
HOAI (Honorarverordnung für Architekten u. Ingenieure)
liegt der Stundenverrechnungssatz bei:
102 €/h zzgl. Fahrzeit, Kilometerpauschale und gesetzl.MWSt.

Baugutachten

In Deutschland wird rechtlich strikt zwischen Privatgutachten und Gerichtsgutachten unterschieden. Die Hauptunterschiede liegen in der Beauftragung, der Kostenlast und der rechtlichen Verwertbarkeit.
Ein Gerichtsgutachten wird direkt vom Gericht in Rahmen eines laufenden Prozesses angeordnet (§§ 402 ff. ZPO), somit ist das Gericht auch der Auftraggeber und bestimmt den Sachverständigen. Die Kosten werden nach dem Justizvergütungs-u.-Entschädigungsgesetz (JVEG) vergütet.
Das Privatgutachten wird von einer Privatperson, einem Unternehmen oder einer Versicherung in Auftrag gegeben und die Kosten auch von diesen getragen.
Inhaltlich sind beide Varianten absolut gleich.
Lediglich die fachliche Qualifikation des Bausachverständigen macht einen Unterschied.
Die rechtliche Verwertbarkeit meines Gutachtens wäre bei mir aber natürlich als Fachexperte durchaus gegeben.

Folgende Dienstleistung wird erbracht:

  • Ortstermin, zwecks visueller Zustandsanalyse
  • Prüfung aller Vertragsunterlagen
  • Prüfung auf Einhaltung der Produktzertifikate und Montagerichtlinien
  • Kostenermittlung, zwecks Wiederherstellung oder Rückbau/Neubau
  • Baugutachten, zwecks rechtlicher Beweissicherung

Honorar
In Anlehnung an:
JVEG (Justizvergütungs-u. Entschädigungsgesetz)
HOAI (Honorarverordnung für Architekten u. Ingenieure)
liegt mein Stundenverrechnungssatz bei:
102 €/h zzgl. Fahrzeit, Kilometerpauschale u. gesetzl. MWSt

Bauzustandsbericht

Der Bauzustandsbericht ist eine kostengünstige
Alternative zum Baugutachten (Privatgutachten), da hier lediglich der
technische und bauliche Zustand eines bestimmten Bauteils fachlich dokumentiert wird.
Dieser dient als Nachweis zur Erfassung sichtbarer Baumängel.
Vorteil des Bauzustandsberichtes ist es, dass dieser ohne weiteres inhaltlich zum Baugutachten aufgewertet werden kann.

Folgende Dienstleistung wird erbracht:

  • Ortstermin, zwecks visueller Zustandsanalyse
  • Prüfung aller Vertragsunterlagen
  • Prüfung auf Einhaltung der Produktzertifikate und Montagerichtlinien
  • Bauzustandsbericht, zwecks rechtlicher Beweissicherung

Honorar
In Anlehnung an:
JVEG (Justizvergütungs-u. Entschädigungsgesetz)
HOAI (Honorarverordnung für Architekten u. Ingenieure)
liegt der Stundenverrechnungssatz bei:
102 €/h zzgl. Fahrzeit, Kilometerpauschale und gesetzl.MWSt.

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